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   BAG, 29.05.2002 - 5 AZR 141/01   

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https://dejure.org/2002,2383
BAG, 29.05.2002 - 5 AZR 141/01 (https://dejure.org/2002,2383)
BAG, Entscheidung vom 29.05.2002 - 5 AZR 141/01 (https://dejure.org/2002,2383)
BAG, Entscheidung vom 29. Mai 2002 - 5 AZR 141/01 (https://dejure.org/2002,2383)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Internationale Zuständigkeit bei Vergütungsansprüchen des Arbeitnehmers

  • unalex.eu

    Art. 5 Nr. 1 LugÜ1988
    Vertragsgerichtsstand in Arbeitssachen (Art. 5 Nr. 1 EuGVÜ / LugÜ1988) - Ort der gewöhnlichen Arbeitstätigkeit

  • Judicialis

    LugÜ Art. 2; ; LugÜ Art. 5 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Internationale Zuständigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Internationale Zuständigkeit für arbeitsrechtliche Klagen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Internationale Zuständigkeit: Bestimmung des Arbeitsorts bei beruflicher Tätigkeit in verschiedenen Staaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 101, 244
  • NJW 2002, 3196
  • MDR 2002, 1268
  • NZA 2002, 1108
  • NZA 2002, 1109
  • BB 2002, 2184 (Ls.)
  • BB 2002, 879
  • DB 2003, 104 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 09.01.1997 - C-383/95

    Rutten / Cross Medical

    Auszug aus BAG, 29.05.2002 - 5 AZR 141/01
    Dies gilt nicht nur, wenn der Arbeitnehmer in verschiedenen Staaten tätig ist, sondern auch, wenn er ausschließlich in einem Vertragsstaat abwechselnd an verschiedenen Arbeitsorten arbeitet (im Anschluß an EuGH 9. Januar 1997 - RsC 383/95 - (Rutten) AP Brüsseler Abkommen Art. 5 Nr. 2).

    Ort an dem der Arbeitnehmer gewöhnlich seine Arbeit verrichtet iSv. Art. 5 Nr. 1 LugÜ ist der Ort, den der Arbeitnehmer als tatsächlichen Mittelpunkt seiner Berufstätigkeit gewählt hat oder von dem aus er den wesentlichen Teil seiner Verpflichtungen gegenüber seinem Arbeitgeber tatsächlich erfüllt (vgl. EuGH 9. Januar 1997 - RsC 383/95 - (Rutten) AP Brüsseler Abkommen Art. 5 Nr. 2).

  • LAG Baden-Württemberg, 25.01.2001 - 2 Sa 49/00

    Internationale Zuständigkeit - Erbringung der Arbeitsleistung an mehreren Orten

    Auszug aus BAG, 29.05.2002 - 5 AZR 141/01
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 25. Januar 2001 - 2 Sa 49/00 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 15.12.2016 - 6 AZR 430/15

    Ordentliche Kündigung eines durch "CRO-Vertrag" begründeten Rechtsverhältnisses

    cc) Der Senat hat ungeachtet der Eingangsformulierung des Art. 24 Satz 1 LugÜ, die voraussetzt, dass das Gericht eines Unterzeichnerstaats nicht bereits nach anderen Vorschriften des LugÜ international zuständig ist, nicht vorrangig zu prüfen, ob eine Zuständigkeit nach Art. 5 Nr. 1 oder Art. 18 f. LugÜ besteht (vgl. zu Art. 5 Nr. 1 Alt. 1 LugÜ aF: BAG 20. August 2003 - 5 AZR 45/03 - zu I bis III der Gründe, BAGE 107, 178; 29. Mai 2002 - 5 AZR 141/01 - zu I der Gründe, BAGE 101, 244; zu Art. 5 Nr. 1 des Brüsseler Übereinkommens vom 27. September 1968 idF vom 26. Mai 1989 zB auch EuGH 9. Januar 1997 - C-383/95 - [Rutten] Rn. 12 ff. mwN, Slg. 1997, I-57) .
  • LAG Köln, 26.09.2006 - 9 Sa 540/06

    Internationale Zuständigkeit; Luganer Übereinkommen; Außendienstmitarbeiter mit

    Dies gilt nicht nur, wenn der Arbeitnehmer in verschiedenen Staaten tätig ist, sondern auch, wenn er nur in einem Vertragsstaat an verschiedenen Arbeitsorten arbeitet (vgl. BAG, Urteil vom 29. Mai 2002 - 5 AZR 141/01 -).
  • ArbG Regensburg, 22.06.2021 - 6 Ca 877/20

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Arbeitsgerichte

    Bei kurzen Arbeitsverhältnissen mit wechselndem Arbeitseinsatz an verschiedenen Orten ist es zur Bestimmung des zuständigen Gerichts dabei zweckdienlich, auf den Ort abzustellen, an welchem der Arbeitnehmer während des Bestands des Arbeitsverhältnisses überwiegend eingesetzt war (vgl. BAG v. 29.05.2002 - 5 AZR 141/01 -, BAGE 101, 244-246, Rn. 14; EuGH v. 27.02.2002 - C- 37/00 -, juris).
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